Testamente – wo aufbewahren ?

Die meisten Testamente finden sich in der Schreibtischschublade unten links – wenn sie denn gefunden werden.

 Wo jemand seinen eigenhändig verfassten letzten Willen aufbewahrt, ist eine rein praktische Frage, die aber erhebliche Bedeutung haben kann, denn ein noch so sorgfältig geschriebenes Testament nützt nicht, wenn es nach dem Tod nicht auffindbar ist. Zwar ist jedermann verpflichtet, im Nachlassfall ein Testament, das in seinen Besitz gelangt ist, beim Nachlassgericht abzuliefern; gegen Missbrauch hilft dies nur bedingt und gegen schlichte Unauffindbarkeit gar nicht. Das Testament den späteren Erben zu übergeben, ist auch keine optimale Lösung, denn auch dort kann es verlorengehen.

Wer sichergehen möchte, sollte daher sein Testament in die amtliche Verwahrung geben. Jedes Amtsgericht (in Baden-Württemberg die Notariate) nimmt das Testament zur Verwahrung an und meldet das Testament seit 01.01.2012 beim  Zentralen Testamentsregister.  Kostenlos ist dies allerdings nicht: Die Verwahrungskosten sind vom Wert des vom Testament erfassten Reinvermögens abhängig und betragen bei einem Reinvermögen von zum Beispiel 50.000.-€ mit Registrierung  ca. 50.-€ und bei 250.000.-€  dann ca. 125.-€. In der Regel wird der Wert nach den Angaben des Testierenden festgesetzt; sollte sich später herausstellen, dass die Angaben zu niedrig waren, können Kosten nachgefordert werden.

Trotzdem sollte man diesen Aufwand nicht scheuen, um den eingesetzten Erben und sich selber Unsicherheiten zu ersparen. Selbstverständlich kann man zu Lebzeiten das Testament jederzeit, aus welchen Gründen auch immer,  wieder herausverlangen.

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