Archiv | August 2014

Urlaub vererbbar ?

Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung war bislang nicht vererbbar – noch bestehende Urlaubsansprüche eines Verstorbenen gingen mit dessen Tod verloren und konnten sich nicht in einen Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung umwandeln. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht noch in einer Entscheidung vom 12.03.2013 (9 AZR 532/11) ausgesprochen und einer entsprechenden Zahlungsklage der Erben den Erfolg versagt.
Der Europäische Gerichtshof sieht dies allerdings zugunsten der Arbeitnehmer bzw. ihrer Hinterbliebenen anders: Auch mit dem Tod des Arbeitnehmers gehe dessen Urlaubsanspruch nicht unter mit der Folge, dass im entschiedenen Fall der Witwe des Verstorbenen noch ein finanzieller Ausgleich für den Urlaub zugesprochen wurde, den ihr verstorbener Ehemann nicht mehr nehmen konnte. Denn, so der EuGH, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub sei ein besonders bedeutsamer, sozialrechtlicher Grundsatz, so dass ein finanzieller Ausgleich bei Tod des Arbeitnehmers unerlässlich sei (EuGH, 12.06.2014, C-118/13).
Insoweit sind Ansprüche auf Urlaubsabgeltung also zukünftig im Nachlass zu berücksichtigen.