Archiv | Oktober 2017

Erbschein notwendig?

Mit einem Erbschein kann der Erbe sein Erbrecht nachweisen. Nicht immer muß sich der Erbe aber einen Erbschein besorgen: Gerade gegenüber Banken und Sparkassen kann er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sein Erbrecht auch in anderer Form belegen. In Fällen, in denen das Erbrecht schnell und unproblematisch nachgewiesen werden kann, muß der Erbe also keine Zeit und Kosten für ein Erbscheinsverfahren aufwenden. Gerade in Fällen, in denen der Erblasser ein handgeschriebenes Testament hinterlassen hat, kann dieses bereits (zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts) als Erbnachweis gegenüber der Bank ausreichen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken, die der Bank das uneingeschränkte Recht einräumen, vom Erben die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, sind unwirksam.

Lediglich in den gesetzlich besonders geregelten Fällen benötigt der Erbe dann noch einen Erbschein, in der Praxis in erster Linie dann, wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Aber selbst dann wird der Erbschein nicht benötigt, wenn der Erblasser ein notarielles Testament gemacht hatte.