Archiv | Juli 2016

Patientenverfügung – alle zwei Jahre zu erneuern?

An dieser Stelle zunächst einen herzlichen Dank für die Initiatoren und Teilnehmer der Veranstaltungen in Lörrach, Freiburg und Offenburg zum Themenkreis Palliativmedizin und Vorsorgevollmachten. Aus meiner Sicht drei interessante Vormittage, an denen ich gerne als Referent teilgenommen habe.

Dabei tauchte zur Patientenverfügung stets die Frage auf, ob diese in gewissen Abständen erneuert werden muß, einige Teilnehmer hatten etwas von einem Zeitraum von zwei Jahren gehört. Deswegen gerne noch einmal die Information: Eine einmal verfasste Patientenverfügung hat kein Verfallsdatum, sondern bleibt unbegrenzt wirksam. Eine Erneuerung nach einer bestimmtem Zeit ist daher aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Es ist aber zu empfehlen, sich selbst nach einer gewissen Zeit, insbesondere wenn sich Lebensumstände oder Gesundheitszustand geändert haben, zu fragen, ob die Patientenverfügung noch dem entspricht, was man möchte. Es schadet auch nicht, die Verfügung nach einiger Zeit nochmals mit aktuellem Datum zu unterschreiben – rechtlich nicht notwendig, aber im Falle des Falles dürften sich die behandelnden Ärzte mit einer zeitnah unterschriebenen Patientenverfügung leichter tun als mit einer, die vor zwanzig Jahren abgefasst wurde. Eine bereits existierende Patientenverfügung ohne Änderungen schlicht zu erneuern, ist also Kür, nicht Pflicht.